Beitragsordnung

BEITRAGSORDNUNG

des Köpenicker Kanusportclubs e. V.

  1. Der Beitrag ist quartalsweise und jeweils zum ersten des ersten Monats des laufenden Quartals zu entrichten.
  2. Der 100%- Beitragssatz wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. Ab 1.1.2007 beträgt dieser 22,00 €
  3. Der Beitrag staffelt sich entsprechend der Anlage 1
  4. Die Aufnahmegebühr wird nach Ablauf der Probezeit ( 1 Monat ) fällig. Die Höhe wird von der Mitgliederversammlung bestimmt. Ab 1.1.2007 beträgt diese 50,- € für ordentliche und 30,- € für jugendliche Mitglieder. In besonderen  Einzel-/Härtefällen entscheidet der Vorstand auf Antrag über die Höhe der Aufnahmegebühr.
  5. Bei Beitragsrückstand von mehr als 3 Monaten ruht das Stimmrecht.  Bei größeren Rückständen kann der Vorstand bis zur Begleichung der Beitragsschuld auch weitere Rechte einschränken.
Anlage 1
a) voller Beitragssatz für ordentliche Mitglieder (ab 18 J.) 100 %
b) Ermäßigungen:
  • für jugendliche Mitglieder (bis 18 Jahre)                30 %
  • für 1 Elternteil eines jugendlichen Mitglieds            20 %
  • für den Ehe- bzw. Lebenspartner                          20 %
  • für Schüler/Studenten über 18 Jahre / Rentner            20 %
  • für Azubis über 18 Jahre                                 15 %
  • für Ehrenmitglieder                              beitragsfrei
c) Sonderregelungen: Bei fördernden Mitgliedern und in besonderen
                     Einzel-/Härtefällen entscheidet der Vorstand
                     auf Antrag über die Beitragshöhe.

Diese Beitragsordnung tritt gemäß Beschluß der Mitgliederversammlung vom 7.12.2006 in Kraft.