Beitragsordnung
BEITRAGSORDNUNG
des Köpenicker Kanusportclubs e. V.
- Der Beitrag ist quartalsweise und jeweils zum ersten des ersten Monats des laufenden Quartals zu entrichten.
- Der 100%- Beitragssatz wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. Ab 1.1.2007 beträgt dieser 22,00 €
- Der Beitrag staffelt sich entsprechend der Anlage 1
- Die Aufnahmegebühr wird nach Ablauf der Probezeit ( 1 Monat ) fällig. Die Höhe wird von der Mitgliederversammlung bestimmt. Ab 1.1.2007 beträgt diese 50,- € für ordentliche und 30,- € für jugendliche Mitglieder. In besonderen Einzel-/Härtefällen entscheidet der Vorstand auf Antrag über die Höhe der Aufnahmegebühr.
- Bei Beitragsrückstand von mehr als 3 Monaten ruht das Stimmrecht. Bei größeren Rückständen kann der Vorstand bis zur Begleichung der Beitragsschuld auch weitere Rechte einschränken.
Anlage 1
a) voller Beitragssatz für ordentliche Mitglieder (ab 18 J.) 100 % b) Ermäßigungen:
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für jugendliche Mitglieder (bis 18 Jahre) 30 %
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für 1 Elternteil eines jugendlichen Mitglieds 20 %
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für den Ehe- bzw. Lebenspartner 20 %
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für Schüler/Studenten über 18 Jahre / Rentner 20 %
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für Azubis über 18 Jahre 15 %
-
für Ehrenmitglieder beitragsfrei
c) Sonderregelungen: Bei fördernden Mitgliedern und in besonderen
Einzel-/Härtefällen entscheidet der Vorstand
auf Antrag über die Beitragshöhe.
Diese Beitragsordnung tritt gemäß Beschluß der Mitgliederversammlung vom 7.12.2006 in Kraft.

